Vorsorgeplan 3
Die Gegenwart geniessen und für die finanzielle Sicherheit in der Zukunft sorgen.
Die Gegenwart geniessen und für die finanzielle Sicherheit in der Zukunft sorgen.
Vorteile
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Attraktiver Zinssatz
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Einzahlungen können vom Einkommen abgezogen werden
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Das Vorsorgekonto fällt nicht in das Vermögen
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Mit einer Sparzielabsicherung kann bei Erwerbsunfähigkeit das Sparziel abgesichert werden
Maximalbetrag für das Jahr 2021
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Maximaler Betrag für Versicherte einer Pensionskasse: CHF 6'883.–
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Maximalbetrag für Nicht-Pensionskassenversicherte: Einzahlung von 20 % des Erwerbseinkommens in die 3. Säule, bis zum Betrag von CHF 34'416.–
Wer kann in ein Vorsorgekonto einzahlen?
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Personen, welche über ein AHV-pflichtiges steuerbares Erwerbseinkommen verfügen.
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Personen ab 18 Jahren bis zum gesetzlichen AHV-Alter, bzw. bei Erwerbstätigkeit bis maximal 5 Jahre danach.
Bezugsmöglichkeiten
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Ordentlicher Ablauf
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Vorbezug der AHV ab 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters
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Wenn Sie nach dem ordentlichen Rentenalter weiterhin erwerbstätig, kann die Auszahlung bis maximal 5 Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter aufgeschoben werden
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Bei einem Todesfall erfolgt die Auszahlung gemäss Begünstigtenordnung.
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Vorzeitige Auszahlung
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Erwerb und Erstellung von selbstgenutztem Wohneigentum
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Amortisation Hypothekardarlehen
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Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
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Bezug einer ganzen Invalidenrente
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Definitives Verlassen der Schweiz
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